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Rommelspacher Glaser & Partner

31. Januar 2024

Wer mit mehr als 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) beim Autofahren erwischt wird, verliert seinen Führerschein. Handelte es sich dabei um eine einmalige Trunkenheitsfahrt, wird dem Fahrer nach Ablauf einer vom Strafgericht verhängten Führerscheinsperre anstandslos wieder eine