Im Kfz-Handel wird die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher regelmäßig auf ein Jahr begrenzt. Gemäß § 476 Abs. 2 BGB ist es nämlich auch beim sog. Verbrauchsgüterkauf zulässig, mit einem Verbraucher eine
Oktober 30, 2019
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