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Betriebskostenabrechnung

Kosten für die Miete von Rauchwarnmelder sind keine Betriebskosten und deshalb nicht auf den Mieter umlegbar, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Mai 2022 festgestellt hat (VIII ZR 379/20). Hintergrund dieser ausführlich begründeten Entscheidung
Nicht nur die einzelnen Wohnungen müssen über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügen, sondern auch die zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage, denn ansonsten kann keine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung erfolgen mit der Konsequenz, dass Abrechnungen diesbezüglichen Fehlern