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Betriebskosten

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 30.11.2023 (31 S 10140/23) entschieden, dass ein Vermieter auch nachträglich eine Nebenkostenabrechnung zulasten des Mieters abändern kann, soweit sich dadurch nur ein an den Mieter auszuzahlendes Guthaben verringert.
Nicht nur die einzelnen Wohnungen müssen über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügen, sondern auch die zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage, denn ansonsten kann keine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung erfolgen mit der Konsequenz, dass Abrechnungen diesbezüglichen Fehlern
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;
Immer wieder sind die jährlichen Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen der Anlass für erhebliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Kein Wunder, prallen hierbei doch zwei grundsätzlich unterschiedliche Wunschvorstellungen aufeinander: Der Mieter möchte am liebsten von seinen Vorauszahlungen an