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Betriebskosten

Will man ein längerfristiges Mietverhältnis abschließen, hat dies aufgrund der Regelungen in § 550 BGB schriftlich zu erfolgen. Umfasst sind von diesem Schriftformerfordernis die wesentlichen Vertragsbestandteile und somit auch die Miete. Zu dieser gehört wiederum auch
Nicht nur die einzelnen Wohnungen müssen über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügen, sondern auch die zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage, denn ansonsten kann keine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung erfolgen mit der Konsequenz, dass Abrechnungen diesbezüglichen Fehlern
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;