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WEG

Mit Urteil vom 08.07.2022 – V ZR 202/21 hat der BGH endlich eine lang diskutierte Frage geklärt: Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 steht im neuen Gesetz, dass die Gemeinschaft, sofern sie keinen Verwalter hat, durch
Sehr geehrte Leser des Blogs,in meiner Praxis werde ich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Wohnungseingangstüren, also die Abschlusstüren einzelner Wohnungen hin zum Hausflur eines als WEG organisierten Mehrparteienhauses, zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Wie weit gehen die Regelungsmöglichkeiten von Mehrheitsbeschlüssen im Wohnungseigentumsrecht? Kann zum Beispiel die Mehrheit auf einer Eigentümerversammlung beschließen die Nutzung einer Tiefgarage untersagen, wenn Mängel im Brandschutz bestehen? Nein, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (BGH, Urteil