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Verwaltungsgericht

In der digitalisierten Welt verändern sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Eheschließungen. Besonders im Fokus steht dabei die sogenannte Online-Ehe, bei der Paare sich in Deutschland in einer Videokonferenz standesamtlich trauen lassen – eine Praxis, die
Öffentlich-rechtliche Normen wie z.B. die Bauordnungen der Länder spielen zwar primär im Verwaltungsrecht eine Rolle. Aber auch vor Zivilgerichten kann man sich über § 823 Abs. 2 BGB auf diese Normen berufen, denn sie gelten als