Der politische Wille ist eindeutig: Es soll eine ausreichende Anzahl an Plätzen in Krippen und Kindergärten zur Verfügung stehen. Und zwar für alle Kinder, deren Eltern einen solchen Kita-Platz begehren. Mit der Frage, ob der Staat
Verwaltungsgericht
Öffentlich-rechtliche Normen wie z.B. die Bauordnungen der Länder spielen zwar primär im Verwaltungsrecht eine Rolle. Aber auch vor Zivilgerichten kann man sich über § 823 Abs. 2 BGB auf diese Normen berufen, denn sie gelten als
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
BAG
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare