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Versorgungsausgleich

Wenn eine Ehe gescheitert ist, stellt sich für viele Betroffene die Frage, wann ein Scheidungsantrag überhaupt eingereicht werden kann. Grundsätzlich gilt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass eine Ehe erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung soll sicherstellen, dass beide Ehepartner – in der Regel hälftig – vom Altersvorsorgevermögen profitieren. Eine sehr lange Trennungszeit vor der Scheidung kann allerdings dazu führen, dass der Versorgungsausgleich zeitlich begrenzt wird.
Gerade bei Scheidungen nach langer Ehedauer werden erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des Versorgungsausgleichs, also die während der Ehezeit einbezahlten Rentenbeiträge bei der gesetzlichen, betrieblichen aber auch privaten Versorgungsträgern, in der Regel hälftig auf beide Ehepartner verteilt.