Ein in der Praxis sehr häufig auftretendes Problem ist die Forderung enttäuschter oder missgünstiger Erben nach einem völlig wertlosen oder überflüssigen Nachlass- bzw. Vermögensverzeichnis. Mit dieser Problematik musste sich nunmehr auch das Oberlandesgericht München bei einer Vor-
Vermögensverzeichnis
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