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Verkürzung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Für Insider nicht wirklich überraschend ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 18.07.2023 (4 CN 3.22), deren Begründung zwischenzeitlich vorliegt. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist kurz erklärt: Die betroffene Gebietsgemeinde hatte einen Bebauungsplan im Verfahren nach