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verfassungswidrig

Wie bereits hier angekündigt wurden die ersten beiden Klagen gegen die neue baden-württembergische Grundsteuer vor dem Finanzgericht in Stuttgart verhandelt. Beide Klagen wurden leider abgewiesen. Somit gaben die Richter der Finanzverwaltung Recht. Allerdings wurde von den
Es liegen endlich die ersten beiden Entscheidungen zur neuen Grundsteuer vor, weitere werden sicherlich bald folgen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat als erstes Gericht in zwei Eilverfahren (AZ. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) ernstliche Zweifel
Das Bundesverfassungsgericht stellte zum wiederholten Male die Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fest. Es gab dem Gesetzgeber auf, bis spätestens 30.06.2016 für eine verfassungsgerechte Gesetzesänderung zu sorgen. Tatsächlich trat jedoch das Erbschaftssteueranpassungsgesetz (ErbStAnpG) 2016 erst
Aufgrund eines früheren Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes musste der Gesetzgeber die Besteuerung von Leibrenten neu regeln. Trotz dieser Änderung ist nach wie vor höchst streitig, ob dennoch eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Zwischenzeitlich haben zwei Finanzgerichte entsprechende Klagen entschieden. Das hessische Finanzgericht meinte,