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Überwachungspflicht

BGH, Urt. v. 26.1.2024 – V ZR 162/22: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es zu den Pflichten eines Verwalters gehört, von der WEG beauftragte Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. So ist der Verwalter
Mit dieser Fragestellung war das OLG Karlsruhe befasst. Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 17.01.2023 (Az. 12 U 92/22) lag folgendes zugrunde: Der Eigentümer nimmt den Bauherrn des Nachbargrundstückes wegen Beschädigung des Wurzelwerkes seines Walnussbaumes auf Schadenersatz