Die Problematik ist altbekannt, führt aber in praxi immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dieser Frage hatte sich unlängst das Kammergericht in einer Entscheidung vom 03.03.2023 (Az.: 21 U 102/21) zu befassen. Der Sachverhalt in Kürze: Der
Überwachungspflicht
BGH, Urt. v. 26.1.2024 – V ZR 162/22: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es zu den Pflichten eines Verwalters gehört, von der WEG beauftragte Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. So ist der Verwalter
Mit dieser Fragestellung war das OLG Karlsruhe befasst. Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 17.01.2023 (Az. 12 U 92/22) lag folgendes zugrunde: Der Eigentümer nimmt den Bauherrn des Nachbargrundstückes wegen Beschädigung des Wurzelwerkes seines Walnussbaumes auf Schadenersatz
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