Seit jeher war ein Streitpunkt bei Profisportlern, ob vom Arbeitgeber bezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei gezahlt werden können oder nicht. Besonders brisant wurde die Frage immer bei längeren Busfahrten bei Auswärtsspielen. Erfreulicherweise konnte
Sportrecht
Das Finanzgericht Köln, Az.: 8 K 2333/18, musste sich mit der Frage der Umsatzsteuerpflicht der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds eines Vereins beschäftigen. Das zuständige Finanzamt unterwarf die vom dortigen Kläger erhaltenen Sachbezüge als Aufsichtsratsmitglied der Umsatzsteuer. Hiergegen
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