Der BGH hat mit Urteil vom 08.05.2021 – V ZR 24/20 (KG) [beck-online] einen Fall entschieden, in welchem der Verkäufer einer Immobilie Kenntnis davon hatte, dass Bauleistungen am Gebäude in Schwarzarbeit erbracht worden sind. Der Käufer
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
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