Rommelspacher Glaser Prüß Mattes Kalthoff Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB

Willkommen auf dem Blog der Rechtsanwälte
Rommelspacher Glaser & Partner

Scheidung

Juristisch betrachtet ist ein Haustier ein Gegenstand. Trennen sich seine Besitzer, gehören die Tiere daher zum aufzuteilenden Hausrat. Doch es sind Lebewesen. Daher stimmte ein Gericht jetzt einem Wechselmodell – wie man es aus dem Familienrecht
Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom
Gerade bei Scheidungen nach langer Ehedauer werden erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des Versorgungsausgleichs, also die während der Ehezeit einbezahlten Rentenbeiträge bei der gesetzlichen, betrieblichen aber auch privaten Versorgungsträgern, in der Regel hälftig auf beide Ehepartner verteilt.
Was alles genau zum Hausrat gehört ist im Gesetz nicht definiert. In § 1568b BGB wird vielmehr allgemein von „im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenständen“, für „den gemeinsamen Haushalt angeschaffte Haushaltsgegenstände“ und die „Lebensverhältnisse der Ehegatten“ gesprochen.