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Schadensersatz

Leitsatz (LAG Nürnberg, Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20 (ArbG Würzburg 28.1.2020 – 2 Ca 1068/19)):„Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, stellt keinen klagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar.“
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Richter unter anderem über die Frage zu entscheiden, wann Eltern ihre gesetzliche Aufsichtsverpflichtung für ein minderjähriges Kind verletzen und dann gegebenenfalls von einer Versicherung in Regress genommen