Nach neuer Rechtslage darf ein Immobilienmakler sowohl für die Verkäufer- als auch die Käuferseite tätig werden und beiden Parteien am Ende je eine Provision in Rechnung stellen (i.d.R. bis zu 3,57% des Kaufpreises). Voraussetzung ist aber,
Rechnung
Jetzt hat es auch uns erwünscht: In unserem Postfach war eine Rechnung für angebliche Domain Dienstleistungen. Das Sekretariat druckt diese aus und legt sie vor, zur Prüfung und Überweisung der Rechnung durch die Buchhaltung, denn schließlich
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