Das AG Koblenz hat mit Urteil vom 25.01.2024 (142 C 1732/23) die Klage eines Vermieters bereits als unzulässig (nicht nur als unbegründet) abgewiesen, der anhand des gültigen Mietspiegels eine ortsübliche Vergleichsmiete zum einen für die vermietete
ortsübliche Vergleichsmiete
Der Bundesgerichtshof hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger ist Mieter einer Wohnung der Beklagten. Die Beklagte hatte unter Bezugnahme auf den für sie geltenden Mietspiegel den Kläger mit einem Schreiben nebst Erläuterung der Mieterhöhung im
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