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Nebenkosten

Will man ein längerfristiges Mietverhältnis abschließen, hat dies aufgrund der Regelungen in § 550 BGB schriftlich zu erfolgen. Umfasst sind von diesem Schriftformerfordernis die wesentlichen Vertragsbestandteile und somit auch die Miete. Zu dieser gehört wiederum auch
Mit Urteil vom 30.5.2018 – VIII ZR 220/17 hat der BGH seine Rechtsprechung zur Abrechnung von Betriebs-/Nebenkosten geändert. Der Leitsatz der Entscheidung lautet: „Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556 a I BGB;
Immer wieder sind die jährlichen Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen der Anlass für erhebliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Kein Wunder, prallen hierbei doch zwei grundsätzlich unterschiedliche Wunschvorstellungen aufeinander: Der Mieter möchte am liebsten von seinen Vorauszahlungen an