Ein Klassiker im Wohnraummietrecht: Der Mieter zahlt seine Miete nicht, gerät dadurch mindestens i.H.v. zwei Monatsmieten in Rückstand. Der Vermieter kündigt daraufhin außerordentlich, hilfsweise zugleich aber auch ordentlich. Daraufhin bezahlt der Mieter die fehlende Miete nach.
Nachzahlung
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 30.11.2023 (31 S 10140/23) entschieden, dass ein Vermieter auch nachträglich eine Nebenkostenabrechnung zulasten des Mieters abändern kann, soweit sich dadurch nur ein an den Mieter auszuzahlendes Guthaben verringert.
Die Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) sind im Mietrecht ein Quell fortlaufender Streitigkeiten. Mieter sind regelmäßig erschrocken über hohe Nachzahlungen, wollen die zugrunde liegenden Belege prüfen oder können die aufgeführten Positionen nicht nachvollziehen. Vermieter hingegen haben häufig
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