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Nachbarrecht

Das Thema ist bekannt: Die mit vielen Nebenbestimmungen versehene Baugenehmigung „heilt“ ein an sich unzulässiges Bauvorhaben. Mit einer entsprechenden Fallgestaltung hatte sich das OVG Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung vom 12.02.2025 (Az.: 8 A 10317/24) zu befassen:
Der BGH hat mit Urteil vom 12.3.‌2021 – V ZR 31/20 (LG Mannheim) die Anwendbarkeit des § 7b Abs. 1 NRG (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg) für auf die Grundstücksgrenze gebaute Wände verneint. Die vorgenannte Vorschirft lautet wie folgt: