Das Thema ist bekannt: Die mit vielen Nebenbestimmungen versehene Baugenehmigung „heilt“ ein an sich unzulässiges Bauvorhaben. Mit einer entsprechenden Fallgestaltung hatte sich das OVG Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung vom 12.02.2025 (Az.: 8 A 10317/24) zu befassen:
Nachbarrecht
Der BGH hat mit Urteil vom 12.3.2021 – V ZR 31/20 (LG Mannheim) die Anwendbarkeit des § 7b Abs. 1 NRG (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg) für auf die Grundstücksgrenze gebaute Wände verneint. Die vorgenannte Vorschirft lautet wie folgt:
Es gibt einmal wieder neue Rechtsprechung zu sehr alten Paragraphen. Der BGH hat sich mit Urteil vom 11.06.2021 – V ZR 234/19 zu § 910 BGB geäußert. Dieser ist mit „Überhang“ betitelt und lautet: Der Eigentümer
In einem neuerlichen Urteil (BGH, Urteil vom 27.10.2017 – V ZR 8/17) hat der BGH sich zu Ausgleichsansprüchen wegen der Beeinträchtigung eines Grundstücks durch Laubfall von auf dem Nachbargrundstück stehenden Bäumen geäußert – einem typisch nachbarrechtlichen
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