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Kürzung

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.08.2024 eine versicherungsrechtliche Fragestellung entschieden: Wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Versicherungsfall herbeiführt, darf der Versicherer seine Leistung kürzen – je nach Schwere des Verschuldens. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.‌2021 – 6 Sa 824/20 (ArbG Essen 6.10.‌2020 – 1 Ca 2155/20) Sachverhalt: Die Klägerin war im Rahmen der Covid-19-Pandemie (vereinbarungsgemäß) für drei Monate in „Kurzarbeit Null“. Die Beklagte kürzte daraufhin den Urlaubsanspruch um 1/12. Hiergegen reichte die