Bekanntlich kann ein Mieter gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters Widerspruch erheben. Der Widerspruch kann aus verschiedenen (Härte-)Gründen im Einzelfall begründet sein. Ist das der Fall, wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt; notfalls entscheidet darüber
Härte
Viel diskutiert wird im Mietrecht über den Widerspruch der Mieter bei einer Kündigung. Grundsätzlich kann bei einer unzumutbaren Härte der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses vom Vermieter trotz wirksamer Kündigung verlangen. Aber wann liegt solch eine
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