Nach der seit 17.08.2015 anzuwendenden EU-Erbrechtsverordnung richtet sich für alle Todesfälle nach diesem Tag die Bestimmung des materiellen Erbrechts. Nach den einheitlichen Kriterien bestimmt sich, welches Mitgliedsland und welches Recht für Entscheidungen bezüglich des gesamten Nachlasses, unabhängig davon
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