Mit Urteil vom 22.3.2024 – V ZR 81/23 hat der BGH sich zum neuen § 16 Abs. 2 S. 2 WEG geäußert. Diese Norm gibt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Möglichkeit, im Beschlusswege für einzelne Kosten
Gemeinschaft
Wer den Vorteil hat, bezahlt auch (allein) Auch bei der Verteilung von Kosten haben die Wohnungseigentümer einen weiten Ermessensspielraum. Zum Beispiel ist die Änderungen des Umlageschlüssels denkbar (trotz Abweichen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder einer Vereinbarung), wonach
Seit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 sollte im WEG-Recht vieles besser werden. Naturgemäß hat die Umgestaltung des alten Gesetzes und seine komplette Neufassung in der Praxis zu vielen Fragen und unterschiedlichen Auffassungen geführt. Insofern ist jedes
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