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Gebäudeversicherung

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.08.2024 eine versicherungsrechtliche Fragestellung entschieden: Wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Versicherungsfall herbeiführt, darf der Versicherer seine Leistung kürzen – je nach Schwere des Verschuldens. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Richter unter anderem über die Frage zu entscheiden, wann Eltern ihre gesetzliche Aufsichtsverpflichtung für ein minderjähriges Kind verletzen und dann gegebenenfalls von einer Versicherung in Regress genommen