Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.08.2024 eine versicherungsrechtliche Fragestellung entschieden: Wenn ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Versicherungsfall herbeiführt, darf der Versicherer seine Leistung kürzen – je nach Schwere des Verschuldens. Grobe Fahrlässigkeit setzt einen
Gebäudeversicherung
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Richter unter anderem über die Frage zu entscheiden, wann Eltern ihre gesetzliche Aufsichtsverpflichtung für ein minderjähriges Kind verletzen und dann gegebenenfalls von einer Versicherung in Regress genommen
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kosten
Kündigung
Mieter
Mietrecht
Mietvertrag
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Scheidung
Schenkung
Schenkungsteuer
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare