Immobilien sind aktuell heiß begehrt. Da passiert es immer wieder, dass das vermeintliche Traumhaus, hinterher doch noch die eine oder andere böse Überraschung bereithält. Ein Klassiker sind dabei Feuchtigkeitsschäden. Die üblichen Standard Notarverträge sehen allerdings in
Feuchtigkeit
In einem für Vermieter und Mieter von Altbauwohnungen gleichermaßen interessanten Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht per se einen Mangel der Mietsache darstellen und es auch keine abstrakten und generellen Regeln
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