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Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.07.2019 beträgt das Kindergeld für das 1. und 2. Kind 204,00 € monatlich, für das 3. Kind 210,00 € monatlich und ab dem 4. Kind 235,00 € monatlich. Die Erhöhung der Kindergeldbeträge um jeweils
Etwa alle zwei Jahre werden die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt aktualisiert, so auch zu Beginn dieses Jahres. Laut OLG Düsseldorf sind folgende Änderungen bei der neuen Düsseldorfer Tabelle zu beachten: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der