Etwa alle zwei Jahre werden die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt aktualisiert, so auch zu Beginn dieses Jahres. Laut OLG Düsseldorf sind folgende Änderungen bei der neuen Düsseldorfer Tabelle zu beachten: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der
Düsseldorfer Tabelle
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