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Neue Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2019

Etwa alle zwei Jahre werden die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt aktualisiert, so auch zu Beginn dieses Jahres.

Laut OLG Düsseldorf sind folgende Änderungen bei der neuen Düsseldorfer Tabelle zu beachten: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar 2019 der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.

Wenn Sie einen dynamischen Unterhaltstitel haben (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss o.ä.) und den aktuellen Kindesunterhalt vom Unterhaltspflichtigen nicht erhalten haben, sprechen Sie uns gerne darauf an, wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Bei allen Fragen rund um das Thema Familienrecht  steht Ihnen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Rommelspacher gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Besprechungstermin über unser Sekretariat.

Antje Rommelspacher

-Rechtsanwältin – Fachanwältin für Familienrecht – Mediatorin

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