Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz
BGH
Mit Urteil vom 22.2.2018 – VII ZR 46/17 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf) hat der Bundesgerichtshof für einen Paukenschlag im Baurecht gesorgt! Das Urteil selbst ist detailliert formuliert und sehr lesenswert; hier sei in aller Kürze das Wichtigste
Mit Urteil vom 27.09.2017 – VIII ZR 271/16 hat der BGH nunmehr eine seit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts noch nicht abschließend geklärte Frage zur Reichweite von Gewährleistungsausschluss bei Kaufverträgen eindeutig beantwortet: Es war bereits gefestigte höchstrichterliche
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