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BGH

Minijobs sind Arbeitsverhältnisse, die entweder geringfügig entlohnt (bis 450,00 €/Monat) oder kurzfristig (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, ab 01.01.2019: 2 Monate oder 50 Arbeitstage), unabhängig vom Verdienst ausgeübt werden können. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz
Mit Urteil vom 27.09.2017 – VIII ZR 271/16 hat der BGH nunmehr eine seit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts noch nicht abschließend geklärte Frage zur Reichweite von Gewährleistungsausschluss bei Kaufverträgen eindeutig beantwortet: Es war bereits gefestigte höchstrichterliche