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Beschlussersetzungsklage

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BGH nochmals zum Gegenstand eiener Beschlussersetzungsklage und zu dem damit verbundenen Antrag (auch nach neuem Recht) geäußert: „Die Beschlussersetzungsklage gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ist begründet,
So oder so ähnlich könnte man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22 überschreiben. Denn in dem Fall bildete eine Wohnungseigentümergemeinschaft sich aus den Parteien zweier Doppelhaushälften. Beide