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Beschluss

Im Zuge der WEG-Reform stellen sich naturgemäß neue Auslegungsfragen und Probleme. In manchen Punkten kann man zwar begründet annehmen, dass die Gesetzeslage nach dem neuen Gesetzestext klar ist, doch herrscht naturgemäß sokurze Zeit nach Inkrafttreten der
Es ist ein Klassiker im Wohnungseigentumsrecht: ein Eigentümer nimmt Umbaumaßnahmen vor, die (auch) das Gemeinschaftseigentum betreffen. Einen entsprechenden Beschluss hat er nicht auf einer Eigentümerversammlung beantragt, so dass die eigenmächtige Baumaßnahme nicht dem geltenden Recht entspricht
Wie weit gehen die Regelungsmöglichkeiten von Mehrheitsbeschlüssen im Wohnungseigentumsrecht? Kann zum Beispiel die Mehrheit auf einer Eigentümerversammlung beschließen die Nutzung einer Tiefgarage untersagen, wenn Mängel im Brandschutz bestehen? Nein, hat der Bundesgerichtshof nun entschieden (BGH, Urteil
Im Wohnungseigentumsrecht sind nicht nur die Jahresabrechnung, sondern auch der Wirtschaftsplan immer wieder Diskussionspunkte. Was aber tun, wenn aufgrund von Rückfragen, fehlenden Unterlagen oder dergleichen eine zumindest mehrheitliche Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes nicht gelingt? Viele professionelle Hausverwalter