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Auskunft

Die Ehefrau eines Erblassers wurde nicht Erbin des Ehemanns, sondern dessen beiden Kinder. Nach dem Tod des Ehemanns hob die Ehefrau einen Betrag von 43.000,00 € vom Gemeinschaftskonto der Eheleute ab. Weiter forderten die Kinder von
Wenn Eheleute sich trennen und es um die Berechnung von Ehegattenunterhaltsansprüchen geht, muss zunächst geklärt werden, auf welches Einkommen für die Berechnung von Unterhalt zugrundegelegt wird. Zu diesem Zweck haben die Ehepartner sowohl beim Ehegattentrennungsunterhalt als