Häufig übernehmen Arbeitgeber die Kosten für Fort- und Weiterbildungen ihrer Arbeitnehmer ganz oder teilweise. Regelmäßig wird sodann eine Fortbildungsvereinbarung geschlossen wonach die Übernahme der Kosten über die spätere Betriebstreue abgesichert wird. Grundvoraussetzung: Für die Rückzahlung ist
Aubildung
Kategorien
Schlagwörter
Anfechtungsklage
Arbeitsrecht
BAG
Beschluss
Betriebskosten
BGH
Bundesfinanzhof
Düsseldorfer Tabelle
Eigenbedarfskündigung
Eigentümer
Eltern
Erbe
Erbrecht
Erbschaftsteuer
Fachanwalt
Finanzgericht
Immobilie
Isny
Kind
Kindergeld
Kindesunterhalt
Kündigung
Mieter
Mieterhöhung
Mietrecht
Mängel
Oberschwaben
Ravensburg
Rechtsanwalt
Regine Nick
Reiserecht
Schadensersatz
Sorgerecht
Steuerberater
Steuerrecht
Testament
Unterhalt
Urlaub
Urteil
Verjährung
Vermieter
Verwalter
Wangen
WEG
Wohnungseigentum
Neueste Kommentare