Grundsätzlich kann man selbst genutzte Gebäude innerhalb einer 10-jährigen Haltefrist steuerfrei veräußern. Bis zuletzt war jedoch streitig, ob dies auch für ein häusliches Arbeitszimmer, welches während der Selbstnutzung steuermindernd abgesetzt wurde, gilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat
Arbeitszimmer
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