Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Verwalter, z.B. weil dieser gekündigt hat und man sich bislang nicht auf einen neuen einigen konnte (oder in kleinen WEG Einheiten keinen neuen gefunden hat) ist die Frage, wie eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen
Anfechtung
Es ist ein Klassiker im Wohnungseigentumsrecht: ein Eigentümer nimmt Umbaumaßnahmen vor, die (auch) das Gemeinschaftseigentum betreffen. Einen entsprechenden Beschluss hat er nicht auf einer Eigentümerversammlung beantragt, so dass die eigenmächtige Baumaßnahme nicht dem geltenden Recht entspricht
Mit Versäumnisurteil v. 23.2.2018 – V ZR 101/16 hat der BGH einen nachvollziehbaren, in der Praxis aber leider oft übersehenen Zusammenhang klargestellt. Leitsatz Nr. 5 der Entscheidung lautet: „Nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage steht – sofern der
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