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Amtshaftungsanspruch

Problemstellung: Mit dieser Problematik hatte sich das OLG Köln im Rahmen einer Beschlussentscheidung vom 03.12.2019 (14 U 25/19) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Eigentümer eines Grundstückes, auf der ein nicht mehr genutztes Gebäude stand,