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Adoption

Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung im Namensrecht in Kraft. Diese Reform bringt einige wichtige Neuerungen mit sich, die sowohl für Privatpersonen als auch für Familien und Paare von Interesse sind.
Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Von dieser sittlichen Rechtfertigung kann man insbesondere dann ausgehen, wenn zwischen Annehmenden und Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Der Mann hatte seit seiner Kindheit