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Nachbarrecht

Mit Urteil vom 23.03.2023 hat der BGH (V ZR 67/22) endgültig den Anspruch eines Nachbarn abgewiesen, der einen Kostenvorschuss für die Schadensbeseitigung infolge vom Nachbargrundstück eingedrungener Wurzeln geltend gemacht hatte. Grund ist die Systematik des Gesetzes:
Mit dieser Fragestellung war das OLG Karlsruhe befasst. Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes vom 17.01.2023 (Az. 12 U 92/22) lag folgendes zugrunde: Der Eigentümer nimmt den Bauherrn des Nachbargrundstückes wegen Beschädigung des Wurzelwerkes seines Walnussbaumes auf Schadenersatz
Der BGH hat mit Urteil vom 12.3.‌2021 – V ZR 31/20 (LG Mannheim) die Anwendbarkeit des § 7b Abs. 1 NRG (Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg) für auf die Grundstücksgrenze gebaute Wände verneint. Die vorgenannte Vorschirft lautet wie folgt: