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Erbrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.07.2024 – II R 31/21 entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass
Kinder und Kinder verstorbener Kinder haben grundsätzlich nach ihren Eltern bzw. Großeltern einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 €. Kinder der Kinder, also Enkelkinder, jedoch ansonsten nur in Höhe von 200.000 €. Im konkreten Fall wollte eine
Einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2024, Az. 3 K 36/24, lag ein Fall der vorweggenommenen Erbfolge zugrunde. Ein Vater kaufte 2014 ein bebautes Grundstück für 143.950 €. Anschließend vermietete er die Immobilie. Fünf Jahre
Jastrow´sche Klausel Häufig wird in einem sog. Berliner Testament, Ehegatten setzen sich gegenseitig beim Tod des Erstversterbenden zu alleinigen Erben ein, beim Tod des Letztversterbenden werden die gemeinsamen Kinder Erben, zusätzlich noch eine Jastrow’sche Klausel verwendet.