Kinder und Kinder verstorbener Kinder haben grundsätzlich nach ihren Eltern bzw. Großeltern einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 €. Kinder der Kinder, also Enkelkinder, jedoch ansonsten nur in Höhe von 200.000 €. Im konkreten Fall wollte eine
Rechtsanwalt & Steuerberater Tobias Rommelspacher
In der Praxis muss sich immer wieder mit der Gültigkeit von Testamenten, welche auf kuriose Art und Weise errichtet wurden, auseinandergesetzt werden. So aktuell auch das Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 3 W 96/23. Konkret ging es in
Zwischenzeitlich liegen die Urteilsgründe des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu den ersten beiden Grundsteuerklagen vor. Die Urteile haben jeweils einen Umfang von 56 Seiten, die Entscheidungsgründe umfassen 34 Seiten. Allein daran erkennt man, welch Umfang diese ganze Thematik
Wir haben hier in diesem Blog bereits mehrfach über die Grundsteuerreform 2025 geschrieben. Bald wird es ernst und es wird feststehen, wieviel Grundsteuer jeder Grundstückseigentümer zukünftig zu zahlen hat. In den nächsten Wochen und Monaten müssen
Einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2024, Az. 3 K 36/24, lag ein Fall der vorweggenommenen Erbfolge zugrunde. Ein Vater kaufte 2014 ein bebautes Grundstück für 143.950 €. Anschließend vermietete er die Immobilie. Fünf Jahre
Als langjähriges Mitglied des Satzungsausschusses des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) durfte ich in der jüngeren Vergangenheit die dringend notwendige Strukturreform des DEB vorbereiten, begleiten und umsetzen. Gemeinsam mit den weiteren Satzungausschussmitgliedern, Herrn Rechtsanwalt Marcus Haase sowie
Wie bereits hier angekündigt wurden die ersten beiden Klagen gegen die neue baden-württembergische Grundsteuer vor dem Finanzgericht in Stuttgart verhandelt. Beide Klagen wurden leider abgewiesen. Somit gaben die Richter der Finanzverwaltung Recht. Allerdings wurde von den
Wie die Pressestelle des Finanzgerichts Baden-Württemberg nun bekannt gab, wurde in zwei Verfahren wegen Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz, Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, zu einer mündlichen Verhandlung am 11. Juni 2024 ab 10
Neueste Kommentare