In zahlreichen Brachen werden zunehmend Anforderungen an das Tragen von Arbeits- oder Schutzkleidung gestellt. Dies wirft in der Praxis zunehmend die Frage auf, ob es sich bei Zeiten, die Arbeitnehmer für das Anlegen erforderlicher Dienstkleidung oder
Rechtsanwalt Dr. Thomas Prüß
§ 288 BGB gewährt dem Gläubiger einer Geldschuld einen Anspruch auf Verzinsung. Der in den Abs. 1–3 dieser Norm geregelte sog. Verzugszins stellt dabei lediglich den Mindestbetrag dar, den ein Gläubiger als Ausgleich der Vorenthaltung des
Entgegen einer zunehmenden Praxis in deutschen Unternehmen geht das nationale Arbeitsrecht unverändert davon aus, dass der unbefristete Arbeitsvertrag der Normalfall und der befristete Arbeitsvertrag die Ausnahme sein soll (so auch BAG 8.8.2007 NZA 2008, 229). In
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