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Rechtsanwalt Walther Glaser

Mit dieser in der Praxis nicht ungewöhnlichen Konstellation und Abgrenzungsproblematik hatte sich das OLG Brandenburg in einer Entscheidung vom 18.12.2024 (Az.: 4 U 218/21) zu befassen. Es ging um Folgendes: Der Auftragnehmer war mit der Verlegung
Das Thema ist bekannt: Die mit vielen Nebenbestimmungen versehene Baugenehmigung „heilt“ ein an sich unzulässiges Bauvorhaben. Mit einer entsprechenden Fallgestaltung hatte sich das OVG Rheinland-Pfalz in einer Entscheidung vom 12.02.2025 (Az.: 8 A 10317/24) zu befassen:
Dass unvollständige Bauvorlagen zur Ablehnung des Vorhabens durch die Baurechtsbehörde führen, sollte bekannt sein. In einem vom VGH Bayern letztinstanzlich entschiedenen Fall führte dies sogar zum Prozessverlust. Um was ging es: Der Eigentümer begehrt die Erteilung
Das Vergaberecht soll vereinfacht und unbürokratischer werden. Dies ist die erklärte Zielsetzung des von der Bundesregierung ausgearbeiteten Entwurfs eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechtes (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG, 20/14344). Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Verwaltungen und Wirtschaft
Über die Zulässigkeit von Nutzungsuntersagungen wird gerne und oft gestritten; dabei sind die Voraussetzungen hierfür in der Rechtsprechung geklärt. Eine aktuelle Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 21.10.2024 – 1 CS 24.1295) spiegelt die Rechtslage wider:
Die Problematik ist altbekannt, führt aber in praxi immer wieder zu Abgrenzungsproblemen. Mit dieser Frage hatte sich unlängst das Kammergericht in einer Entscheidung vom 03.03.2023 (Az.: 21 U 102/21) zu befassen. Der Sachverhalt in Kürze: Der
Es müsste sich in Fachkreisen zwischenzeitlich herumgesprochen haben, dass der Vergütungsanspruch des Architekten im Grundsatz von der Genehmigungsfähigkeit seiner Eingabeplanung abhängt. Mit der in der Praxis nicht seltenen Konstellation, dass ein Architekt mehrere Planungsvarianten erarbeitet, hatte
Es ist im Grunde nichts Neues: Im Bereich der sog. Risikogewerke ist der mit der Bauleitung befasste Architekt schnell in der Haftung. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az.: 23 U 209/2021) hat diese Rechtsprechung bestätigt.