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15. August 2026

BGH, Urt. v. 20.2.2026 – V ZR 34/25: Mit dieser lesenswerten Entscheidung hat der der BGH klargestellt, dass Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen iSv § 5 II WEG untergebracht