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Rommelspacher Glaser & Partner

30. Dezember 2022

Haben Arbeitnehmer im Laufe einer mehrjährigen Beschäftigung ihren Jahresurlaub nicht vollständig genommen und so über die Jahre zum Teil erhebliche Urlaubsansprüche angesammelt, stellt sich spätestens im Kündigungsschutzprozess die Frage, in welchem Umfang hier finanzielle Abgeltungsansprüche bestehen.