Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Langsam wird in Baden-Württemberg die Umsetzung der Grundsteuerreform konkreter. Ab dem 1. Juli 2022 können die
29. April 2022
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