Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19.01.2022 – 5 AZR 217/21 Sachverhalt:Die Klägerin arbeitete vom 20.05. bis 29.11.2019 als Praktikantin – bei einer 5-Tage-Woche mit ca. 7,45 Stunden/Tag – bei der beklagten Krankenhausbetreiberin. Die Zahlung einer Vergütung wurde nicht
April 20, 2022
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