Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, nämlich die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 EUR, die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 EUR sowie die Anhebung
25. März 2022
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