Eine neue Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29.09i.2021 – 2 S 23/21) bestätigt, von Phänomen „Tiny House“ was überwiegend Konsens in Literatur und Rechtsprechung ist. Es ging um Folgendes: Die Baurechtsbehörde untersagt dem Bauherrn im
17. Dezember 2021
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