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Rommelspacher Glaser & Partner

14. Dezember 2021

Zu Beginn des neuen Jahres 2022 werden sich abermals die Beträge für den Kindesunterhalt ändern, sofern dieser sich nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, wird aber schon seit Jahren zur Vereinfachung