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29. Juli 2021

Die Aussage in der Überschrift postuliert das OLG Saarbrücken in einer Entscheidung vom 27.01.2021 (Az.: 2 U 39/20). Es ging um folgendes: Der klagende Architekt verlangt die Bezahlung restlichen Honorars. Dem hält der Bauherr entgegen, die